Haushaltshilfe in Viersen – bezahlt von der Pflegekasse

In Viersen, Dülken und Süchteln unterstützen wir Menschen mit Pflegegrad im Alltag. Die Haushaltshilfe wird über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI finanziert – 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Wir übernehmen Reinigung, Wäsche, Einkauf und Kochen, ohne dass Sie einen Cent aus eigener Tasche zahlen – die Abrechnung mit der Pflegekasse führen wir direkt. Hauswirtschaft.com ist ein Service des Krankenpflegedienst Kolbe, seit 1989 als Familienbetrieb in der Region tätig.

Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr · Beratung kostenlos

Landschaft am Niederrhein

Stundensatz & Ihre Budgettöpfe in Viersen

So finanziert die Pflegekasse Ihre Haushaltshilfe & Betreuung – transparent und ohne Eigenanteil.

Stundensatz Viersen

43,50 €

pro Stunde – 100 % über die Pflegekasse finanzierbar

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

131 € / Monat

= 1.572 € pro Jahr · ab Pflegegrad 1

≈ 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

bis 3.539 € / Jahr

zusätzlich nutzbar · ab Pflegegrad 2

≈ 81 weitere Stunden pro Jahr

Bis zu 5.111 € Pflegekassen-Budget pro Jahr – das sind rund 117 Stunden Haushaltshilfe, komplett ohne Eigenanteil.

Ihr Budget-Rechner für Viersen

Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich die Verhinderungspflege (§39) nutzen – bis 3.539 € pro Jahr.

3 Std.
min. 3 Std.20 Std.

Die Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr) kann in NRW zusätzlich zum Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Mindestbuchung: 3 Stunden pro Monat. Eine 4. Stunde kann entweder aus dem Restbudget des Entlastungsbetrags (§45b) oder über die Verhinderungspflege (§39) finanziert werden.

Ihr monatliches Budget

131 €

Ihr Angebot: 3 Std. pro Monat

131 €

bei 43,50 € pro Stunde in Viersen

Durch Ihr Budget gedeckt:131 €

Mindestbuchung: 3 Std./Monat (131 €)

Entlastungsbetrag §45b: 131 €
Rechenbeispiel

So könnte Ihr Budget aussehen

Ein fiktives Beispiel, wie die Pflegekasse Ihre Haushaltshilfe & Betreuung finanziert.

🏙️

Nordrhein-Westfalen

Frau M. (82) aus Mönchengladbach, Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag §45b SGB XI: 131 € pro Monat (= 1.572 € pro Jahr)
+ Verhinderungspflege §39 SGB XI: bis zu 3.539 € pro Jahr
= bis zu 5.111 € Pflegekassen-Budget pro Jahr

Frau M. erhält regelmäßig jede Woche Haushaltshilfe – Putzen, Wäsche und Einkauf – komplett ohne Eigenanteil.

Fiktives Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Die tatsächlichen Beträge hängen von Ihrem Pflegegrad und Ihrer individuellen Situation ab.

Betreuungsleistungen

Mehr als Haushaltshilfe – wir sind für Sie da

Neben der Hauswirtschaft bieten wir auch Betreuungsleistungen an – ebenfalls über Ihre Pflegekassen-Budgets abrechenbar.

Begleitung zu Ärzten & Behörden

Wir begleiten Sie zuverlässig zu Arztterminen, Behördengängen und wichtigen Erledigungen.

Begleitung zu Veranstaltungen

Ob Konzert, Fest oder Café-Besuch – wir ermöglichen Ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gesellschaftsspiele

Karten, Brettspiele oder Rätsel – gemeinsame Spiele für Freude und geistige Aktivität.

Gespräche & Gesellschaft

Wir nehmen uns Zeit für Sie: Gespräche, gemeinsames Kaffeetrinken und ein offenes Ohr.

Das übernehmen wir in Viersen

Wohnungsreinigung

Unsere Haushaltshilfen reinigen Ihre Wohnung in Viersen gründlich und zuverlässig. Wir kümmern uns um Bad, Küche und alle Wohnräume – genau so, wie Sie es sich wünschen.

Mehr zu dieser Leistung →

Wäsche & Bügeln

Sie müssen sich keine Gedanken mehr um die Wäsche machen. Wir waschen, trocknen und bügeln für Sie – frisch aufgeräumt und einsortiert.

Mehr zu dieser Leistung →

Einkaufen

Der wöchentliche Einkauf kann beschwerlich sein. Wir übernehmen ihn für Sie in Viersen – mit Ihrer Einkaufsliste und ganz nach Ihren Wünschen.

Mehr zu dieser Leistung →

Zubereitung von Mahlzeiten

Wir kochen für Sie, was Sie mögen – frisch und gesund. Auch spezielle Ernährungsbedürfnisse berücksichtigen wir gerne.

Mehr zu dieser Leistung →

Begleitung zu Terminen

Wir begleiten Sie zu Terminen in Viersen und Umgebung. So bleiben Sie selbstständig und sicher unterwegs.

Mehr zu dieser Leistung →

So einfach funktioniert die Abrechnung

1

Pflegegrad vorhanden

Mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Grad 1) haben Sie automatisch Anspruch auf 131 € monatlich aus dem Entlastungsbetrag.

2

Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos

Wir klären in einem kurzen Gespräch, wie viel Budget Ihnen zur Verfügung steht. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos.

3

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab

Sie zahlen nichts dazu und müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir wickeln die Abrechnung komplett mit der Pflegekasse ab.

Nicht genutzte Beträge können sich ansammeln und in den Folgemonaten eingesetzt werden.

Diese Stadtteile betreuen wir

Kernstadt Viersen
Dülken
Süchteln
Boisheim

Umland: Schwalmtal, Brüggen, Nettetal, Tönisvorst und Kempen.

Unsere Hotline für Viersen

Kostenlose Beratung – rufen Sie einfach an:

0800-9520430

Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr

Direkt per WhatsApp schreiben →

Das sagen unsere Klienten

★★★★★

„Seit meiner Mutter Pflegegrad 2 hat, kommt zweimal pro Woche eine freundliche Dame von Hauswirtschaft.com. Wohnung ist blitzblank, und wir mussten nie etwas aus eigener Tasche zahlen. Sehr empfehlenswert."

— Familie Becker, Süchteln

★★★★★

„Ich bin mit der Haushaltshilfe sehr zufrieden. Pünktlich, zuverlässig und freundlich. Die Abrechnung mit der Pflegekasse lief völlig reibungslos. Herr Kolbe hat alles gut erklärt."

— Herr Schmitz, Dülken

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Haushaltshilfe in Viersen?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Ab Pflegegrad 1 stehen 131 Euro monatlich zur Verfügung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?

Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie die Haushaltshilfe in Viersen in Anspruch nehmen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein, Sie müssen nichts vorstrecken. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wie schnell können Sie in Viersen starten?

Normalerweise können wir innerhalb einer Woche nach dem ersten Gespräch beginnen. In dringenden Fällen versuchen wir, noch schneller zu sein.

Kann ich angesparte Entlastungsbeträge aus den Vormonaten nutzen?

Ja, nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können in den Folgomonaten verwendet werden. Erst zum Jahresende verfallen Restbeträge.

Kostenlos anmelden – wir rufen Sie zurück

Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück – unverbindlich.

0 € Eigenanteil – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab

Ihre Angaben gehen nur an unser Büro, damit wir Sie zurückrufen können. An andere Firmen geben wir nichts weiter. Wir speichern sie dort und legen sie kurz zwischen, um Ihre Anmeldung im Kundenbereich schon vorauszufüllen. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

Jetzt kostenlos Anspruch prüfen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich.

Kundenbereich

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Halten Sie bitte Ihre Versichertenkarte bereit. Wir schalten Sie frei — meist noch am selben Werktag. Danach melden Sie sich ohne Passwort an, mit einem Code per E-Mail.

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