Entlastungsbetrag 131 € (§45b) einfach erklärt
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad. Er beträgt 131 Euro monatlich und steht Ihnen zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Trotzdem kennen viele Familien diese Leistung nicht oder wissen nicht, wie sie sie nutzen können. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, wie der Entlastungsbetrag funktioniert, wer Anspruch hat, wofür Sie ihn einsetzen können und wie die Abrechnung über uns als anerkannter Anbieter funktioniert.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad – und zwar ab Pflegegrad 1. Es ist unerheblich, ob Sie Pflegegeld beziehen oder Sachleistungen in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung, die unabhängig von anderen Leistungen der Pflegekasse gewährt wird. Das bedeutet: Er wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet und auch nicht auf die Sachleistung.
Auch Menschen mit Pflegegrad 1, die im Alltag noch relativ selbstständig sind, haben diesen Anspruch. Pflegegrad 1 wird vergeben bei einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" – und auch in diesem Fall steht der volle Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung. Wenn Sie mehr über die Leistungen bei Pflegegrad 1 erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zuPflegegrad 1 Leistungen.
Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Bescheid über die Pflegegradeinstufung. Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht gesondert beantragen – Sie müssen ihn nur nutzen, indem Sie einen anerkannten Anbieter beauftragen.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist für Leistungen gedacht, die Sie im Alltag entlasten und Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Dazu gehören insbesondere:
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung, Wäschepflege, Einkaufsservice
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Begleitung bei Einkäufen, Behördengängen oder Arztterminen
- Gesellschaft und Beschäftigung: jemand kommt vorbei, geht mit spazieren oder gestaltet den Tag mit
- Entlastung der pflegenden Angehörigen durch Entlastungsleistungen
- Pflegekurse für Angehörige
Bei uns nutzen die meisten Klienten den Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe: Wir kommen regelmäßig, reinigen die Wohnung, waschen die Wäsche, erledigen den Einkauf und kochen. Alles über den Entlastungsbetrag abgerechnet – ohne Eigenanteil für Sie. Auf unserer Leistungsseitefinden Sie eine Übersicht aller Aufgaben, die wir übernehmen.
Wie hoch ist der Betrag und kann er sich ansammeln?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht vollständig nutzen, können sich die Restbeträge ansammeln. Das bedeutet: Wenn Sie in den ersten drei Monaten keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, stehen Ihnen im vierten Monat nicht nur 131 Euro, sondern 524 Euro zur Verfügung.
Diese Ansparregel ist besonders praktisch, wenn Sie den Betrag nicht jeden Monat benötigen oder wenn Sie größere Einsätze planen möchten – beispielsweise eine Grundreinigung der Wohnung oder den Einkauf für mehrere Wochen.
Was Sie in einem Jahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Danach ist das Geld weg. Es lohnt sich also, den Betrag rechtzeitig einzusetzen – rufen Sie uns an, wir rechnen nach, was Ihnen noch zusteht.
Wie läuft die Abrechnung über uns?
Wenn Sie sich für unsere Haushaltshilfe entscheiden, übernehmen wir die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Das bedeutet für Sie im Einzelnen:
- Wir prüfen Ihren Anspruch und klären, wie viel Entlastungsbetrag Ihnen zur Verfügung steht.
- Wir erstellen einen Plan, der festlegt, wie oft wir kommen und welche Aufgaben wir übernehmen.
- Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, mit der wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.
- Wir rechnen nach jedem Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und zahlen keinen Eigenanteil.
Mehr dazu, wie Sie die Haushaltshilfe starten, erfahren Sie in unserem ArtikelHaushaltshilfe über die Pflegekasse beantragen.
Wo ist die Haushaltshilfe verfügbar?
Wir bieten die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag inMönchengladbach,Viersen und bald auch inBerlin an. Wenn Sie wissen möchten, ob wir in Ihrem Stadtteil aktiv sind, schauen Sie auf der jeweiligen Stadtseite oder rufen Sie uns an.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich den Betrag nicht nutze?
Was Sie in einem Jahr nicht verbrauchen, können Sie noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres nutzen. Danach ist das Geld weg. Es lohnt sich also, den Betrag rechtzeitig einzusetzen – rufen Sie uns an, wir rechnen nach, was Ihnen noch zusteht.
Muss ich den Entlastungsbetrag selbst beantragen?
Nein, der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad. Sie müssen nur einen anerkannten Anbieter beauftragen – wir übernehmen den Rest.
Steht mir der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1 zu?
Ja, der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, ohne Einschränkung.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Pflegehilfsmittel nutzen?
Nein, der Betrag ist ausschließlich für entlastende Leistungen im Alltag gedacht, nicht für Pflegehilfsmittel.
Sebastian Kolbe
Krankenpflegedienst Kolbe – seit 1989 in der häuslichen Versorgung tätig. Als Familienbetrieb begleiten wir Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen mit persönlicher Nähe und fachlicher Kompetenz.