Wer darf die Haushaltshilfe machen, die die Pflegekasse bezahlt?
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für „Angebote zur Unterstützung im Alltag" nutzen. Doch was genau sind diese Angebote, und woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter? In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Leistungsarten und die wichtigsten Qualitätsmerkmale, auf die Sie bei der Anbieterwahl achten sollten.
Was sind Angebote nach §45a SGB XI?
Die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag" sind in §45a SGB XI geregelt. Es handelt sich um Leistungen, die Pflegebedürftige entlasten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Anbieter müssen von der Pflegekasse anerkannt und zugelassen sein – das unterscheidet sie von privaten Haushaltshilfen oder Reinigungskräften, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können.
Zu den Leistungen gehören:
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen
- Begleitung bei Einkäufen und Terminen
- Gesellschaft und Beschäftigung: jemand kommt vorbei, geht mit spazieren oder gestaltet den Tag mit
- Entlastung der pflegenden Angehörigen
- Pflegekurse für Angehörige
Auf unserer Leistungsseite finden Sie eine detaillierte Übersicht der Aufgaben, die wir als anerkannter Anbieter übernehmen.
Wie werden diese Leistungen finanziert?
Die Finanzierung läuft über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Das sind 131 Euro monatlich, die Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen. Der Betrag kann sich ansammeln, wenn er nicht monatlich vollständig genutzt wird. Mehr dazu im Artikel Entlastungsbetrag: 131 Euro richtig nutzen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die Haushaltshilfe starten, lesen Sie unseren Ratgeber Haushaltshilfe über die Pflegekasse beantragen.
Woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter?
Nicht jeder, der Haushaltshilfe anbietet, ist automatisch von der Pflegekasse zugelassen. Achten Sie auf folgende Merkmale:
1. Pflegekassen-Zulassung nach §45a
Der Anbieter muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Fragen Sie direkt danach – ein seriöser Anbieter hat keine Scheu, dies zu bestätigen und kann eine entsprechende Urkunde vorweisen.
2. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Ein seriöser Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und zahlen keinen Eigenanteil. Wenn ein Anbieter verlangt, dass Sie privat bezahlen und sich den Betrag selbst von der Pflegekasse zurückholen, ist das ein Warnsignal.
3. Transparenz bei Leistungen und Preisen
Der Anbieter sollte klar benennen, welche Leistungen er übernimmt und wie die Abrechnung funktioniert. Unklare Aussagen oder fehlende schriftliche Vereinbarungen sind nicht vertrauenswürdig.
4. Persönliche Beratung vor Ort
Ein guter Anbieter kommt vor dem ersten Einsatz zu Ihnen nach Hause, lernt Sie kennen und bespricht Ihre Bedürfnisse. Standardisierte Lösungen ohne persönliches Gespräch sind ein schlechtes Zeichen.
5. Qualifiziertes Personal
Achten Sie darauf, dass der Anbieter geschultes Personal einsetzt. Die Mitarbeiter sollten in Hauswirtschaft, Pflege oder vergleichbaren Bereichen qualifiziert sein und regelmäßig weitergebildet werden.
Wo finden Sie anerkannte Anbieter?
Die Pflegekasse kann Ihnen eine Liste der zugelassenen Anbieter in Ihrer Region geben. Alternativ können Sie sich direkt an Anbieter wenden und nach der Zulassung fragen. Wir bieten die Haushaltshilfe inMönchengladbach,Viersen undKrefeld an. Auch Menschen mit Pflegegrad 1können unsere Leistungen nutzen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was sind anerkannte Angebote nach §45a SGB XI?
Leistungen zur Entlastung im Alltag: hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungsangebote und Tagesstrukturierung. Anbieter müssen von der Pflegekasse zugelassen sein.
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
Pflegekassen-Zulassung, direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, transparente Leistungsdarstellung, persönliche Beratung und qualifiziertes Personal.
Wie werde ich als Anbieter nach §45a anerkannt?
Durch eine Bewerbung bei der Pflegekasse und den Nachweis bestimmter Qualitätskriterien. Die Anerkennung wird durch eine Urkunde bestätigt.
Was kostet ein Angebot zur Unterstützung im Alltag?
Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich abgerechnet. Für Sie entsteht kein Eigenanteil.
Sebastian Kolbe
Krankenpflegedienst Kolbe – seit 1989 in der häuslichen Versorgung tätig. Als Familienbetrieb begleiten wir Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen mit persönlicher Nähe und fachlicher Kompetenz.