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1. Juli 2026

Haushaltshilfe über die Pflegekasse beantragen – Schritt für Schritt

Die Haushaltshilfe über die Pflegekasse ist einfacher zu bekommen, als viele denken. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI automatisch zu. Sie müssen ihn nur nutzen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie von der Anspruchsprüfung bis zum ersten Einsatz kommen – inklusive Abtretungserklärung und allen wichtigen Unterlagen.

Schritt 1: Anspruch prüfen

Der erste Schritt ist die Prüfung, ob Sie Anspruch auf die Haushaltshilfe haben. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad – ab Pflegegrad 1. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nutzen. Mehr dazu im Artikel Entlastungsbetrag: 131 Euro richtig nutzen.

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie diesen zuerst beantragen. Auch bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen bereits Leistungen zu – lesen Sie dazu unseren Artikel zu Pflegegrad 1 Leistungen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Pflegegrad vorliegt, hilft ein Anruf bei der Pflegekasse oder bei uns – wir beraten Sie gerne.

Schritt 2: Anbieter wählen

Sobald Sie wissen, dass Sie Anspruch haben, wählen Sie einen Anbieter. Achten Sie darauf, dass es sich um einen anerkannten Anbieter nach §45a SGB XI handelt. Seriöse Anbieter erkennen Sie an einer Pflegekassen-Zulassung, transparenten Informationen und der Möglichkeit, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Mehr dazu im Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Wir bieten die Haushaltshilfe inMönchengladbach,Viersen und bald inBerlin an. Auf unsererLeistungsseite finden Sie eine Übersicht aller Aufgaben, die wir übernehmen.

Ein Formular unterschreiben, damit wir direkt mit der Kasse abrechnen

Wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, müssen Sie der Pflegekasse mitteilen, dass dieser die Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen darf. Das geschieht über eine Abtretungserklärung. Das ist ein einfaches Formular, das Sie ausfüllen und unterschreiben. Darin bevollmächtigen Sie den Anbieter, die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Wir schicken Ihnen die Abtretungserklärung zu und helfen Ihnen beim Ausfüllen, falls Sie Unterstützung brauchen. Sobald die Erklärung bei der Pflegekasse vorliegt, ist der Weg frei für die ersten Einsätze. Die Abtretungserklärung können Sie jederzeit widerrufen oder auf einen anderen Anbieter übertragen, wenn Sie wechseln möchten.

Schritt 4: Start der Einsätze

Nachdem die Abtretungserklärung eingereicht ist, planen wir gemeinsam mit Ihnen die ersten Termine. Wir besprechen, welche Aufgaben wir übernehmen sollen, wie oft wir kommen und zu welchen Zeiten. In der Regel können wir innerhalb einer Woche nach dem ersten Kontakt mit den Einsätzen beginnen.

Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse, um die Einsatzplanung und um die regelmäßigen Einsätze. Sie zahlen keinen Eigenanteil. Der Entlastungsbetrag wird monatlich von der Pflegekasse abgerechnet.

Was bringt die Haushaltshilfe im Alltag?

Unsere Haushaltshilfen übernehmen die Aufgaben, die Ihnen im Alltag schwerfallen: Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Einkaufsservice, Mahlzeitenzubereitung und Begleitung zu Terminen. Sie bestimmen, was wir übernehmen und wie oft wir kommen. Auf unserer Leistungsseite finden Sie alle Details.

Die Einsätze sind flexibel planbar – ob wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich. Wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht monatlich vollständig nutzen, können sich die Beträge ansammeln, sodass Sie auch größere Einsätze planen können.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange dauert es, bis die Haushaltshilfe startet?

In der Regel innerhalb einer Woche nach dem ersten Kontakt, sobald die Abtretungserklärung vorliegt.

Was ist eine Abtretungserklärung?

Ein Formular, mit dem Sie der Pflegekasse mitteilen, dass wir direkt mit der Kasse abrechnen dürfen.

Brauche ich einen Pflegegrad für die Haushaltshilfe?

Ja, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1.

Kann ich den Anbieter jederzeit wechseln?

Ja, Sie können den Anbieter jederzeit wechseln, indem Sie eine neue Abtretungserklärung einreichen.

Sebastian Kolbe

Krankenpflegedienst Kolbe – seit 1989 in der häuslichen Versorgung tätig. Als Familienbetrieb begleiten wir Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen mit persönlicher Nähe und fachlicher Kompetenz.

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Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und unverbindlich.

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