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1. Juli 2026

Verhinderungspflege beantragen – Anspruch, Budget, Ablauf

Wenn die pflegende Person ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege – die sogenannte Verhinderungspflege nach §39 SGB XI. Sie ist eine der wichtigsten Leistungen für pflegende Angehörige, denn sie ermöglicht Urlaub, Erholung und Ruhe. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wer Anspruch hat, wie hoch das Budget ist und wie Sie die Verhinderungspflege richtig beantragen.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden.

Eine Wartezeit gibt es nicht mehr: Früher musste die pflegende Person erst sechs Monate lang gepflegt haben, seit dem 1. Juli 2025 ist diese Hürde weggefallen. Sie können die Leistung also sofort nutzen.

Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Pflegeperson urlaubt, krank ist, ausfällt oder einfach eine Pause braucht. Es gibt keinen Nachweisgrund – die Pflegekasse fragt nicht, warum die Pflegeperson verhindert ist.

Wie hoch ist das Budget für die Verhinderungspflege?

3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen, für höchstens 8 Wochen im Jahr. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kommt zusätzlich dazu.

LeistungBetrag
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen3.539 Euro pro Jahr, für höchstens 8 Wochen im Jahr
Entlastungsbetrag131 Euro im Monat, kommt zusätzlich dazu

Bis dahin gab es zwei getrennte Budgets von je 1.612 Euro – diese Zahlen stehen noch in vielen älteren Ratgebern und stimmen nicht mehr.

Dieser Betrag deckt die Kosten für eine professionelle Pflegekraft, die zu Ihnen nach Hause kommt und die Pflege übernimmt. Wir als Pflegedienst Kolbe rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie keinen Eigenanteil zahlen.

Wie beantrage ich die Verhinderungspflege?

Schritt 1: Die Pflegekasse informieren

Melden Sie der Pflegekasse, dass Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten. Bei einer Dauer von bis zu vier Wochen reicht in der Regel ein formloser Antrag. Bei längeren Zeiträumen kann die Pflegekasse eine ärztliche Bescheinigung verlangen, die bestätigt, dass die Pflegeperson tatsächlich verhindert ist.

Schritt 2: Einen Pflegedienst beauftragen

Suchen Sie einen zugelassenen Pflegedienst – wie uns – und beauftragen Sie diesen mit der Ersatzpflege. Wir erstellen einen Pflegeplan, der festlegt, wie oft wir kommen und welche Leistungen wir übernehmen.Hier finden Sie unsere Leistungen.

Schritt 3: Abrechnung mit der Pflegekasse

Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Kann die Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege kombiniert werden?

Ja. Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) kombiniert werden. Kurzzeitpflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person für bis zu acht Wochen im Jahr in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson.

3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen, für höchstens 8 Wochen im Jahr. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kommt zusätzlich dazu.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag?

Die Verhinderungspflege ist für Situationen gedacht, in denen die Pflegeperson komplett ausfällt. Der Entlastungsbetrag hingegen ist eine ergänzende Leistung, die regelmäßig genutzt werden kann – etwa für die Hauswirtschaft. Beide lassen sich kombinieren.

Auch für den Pflegegrad-Antrag und dieBeratungseinsätze nach §37.3beraten wir Sie gerne.

Kurzes FAQ

Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Eine Wartezeit gibt es nicht mehr: Früher musste die pflegende Person erst sechs Monate lang gepflegt haben, seit dem 1. Juli 2025 ist diese Hürde weggefallen. Sie können die Leistung also sofort nutzen.

Brauche ich eine ärztliche Bescheinigung?

Bei bis zu vier Wochen reicht ein formloser Antrag. Bei längeren Zeiträumen kann die Pflegekasse eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

Sebastian Kolbe

Krankenpflegedienst Kolbe – seit 1989 in der häuslichen Versorgung tätig. Als Familienbetrieb begleiten wir Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen mit persönlicher Nähe und fachlicher Kompetenz.

Brauchen Sie Verhinderungspflege?

Wir übernehmen die Pflege zu Hause – sprechen Sie mit uns.

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